Meldung eines Hinweises gemäß HinSchG

Melden Sie uns Gesetzesverstöße oder Verdachtsmomente in Zusammenhang mit dem Unternehmensverbund der Stiftung Finneck

Engagement und gemeinsames, loyales Handeln aller Mitarbeiter ist die Grundlage unseres Erfolges. Deswegen gehört die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und unternehmensinterner Regeln zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abzustellen.

Sie möchten uns konkrete Gesetzesverstöße (z. B. gegen EU-Whistleblowerrichtlinie / Hinweisgeberschutzgesetz (WBRL / HinSchG-E) oder Verdachtsmomente in Zusammenhang mit der Stiftung Finneck melden? Dafür steht Ihnen unser Hinweisgeberformular zur Verfügung. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln dieses mit höchster Priorität.

Ausschließlich Personalleiterin (Beate Müllenberg) erhält Ihre Nachricht. Sie haben die Möglichkeit, anonym zu bleiben und sind weder verpflichtet, Ihren Namen, noch sonstige persönliche Daten zu nennen. Diese können entsprechend auch nicht zurückverfolgt werden.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir auf die Nennung Ihrer E-Mailadresse angewiesen sind, um weiterführende Informationen von Ihnen zu erfragen. Rückfragen sind häufig sinnvoll, um den Missstand angemessen aufklären und weitere Schritte gehen zu können. Bei einem anonymen Hinweis ist uns dies je nach Vorfall nur eingeschränkt möglich.

Wir stellen sicher, dass keine Maßnahmen gegen Sie ergriffen werden, weil Sie einen Verstoß gemeldet oder bei einer Untersuchung mitgewirkt haben, sofern kein Missbrauch durch Sie selbst vorliegt.

Das Unternehmen wird die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere Ihre Rechte und die des Beschuldigten, beachten. Hinweise werden nur zum Zwecke der Ermittlung und etwaigen Ahndung von Verstößen verwendet. Der Beschuldigte wird über Anschuldigungen zu seiner Person informiert, sobald dies die Ermittlungen nicht mehr gefährdet. Nicht mehr benötigte Daten werden nach Abschluss der Ermittlungen oder spätestens nach 2 Jahren gelöscht.

Vielen Dank, dass Sie uns helfen, ein faires Miteinander sicherzustellen!

Ihre Meldung:

Hier geben Sie Hinweise ab, wenn Sie von rechts- oder regelwidrigen Handlungen Kenntnis haben, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit stehen

    Meldungen per Post:

    Stiftung Finneck
    – Hinweisgeberstelle –
    Frau Beate Müllenberg (Personalabteilung)
    Mühltal 9
    99636 Rastenberg

    Liste der externen Meldestellen

    Aus rechtlichen Gründen weisen wir auf externe Meldestellen und deren Zuständigkeiten hin:

    Nationale Meldestellen:

    Bundesamt für Justiz
    Adenauerallee 99 – 103
    53113 Bonn
    Deutschland

    Telefon: +49 228 99 410-40

    Zur Website

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    Graurheindorfer Straße 108
    53117 Bonn
    Deutschland

    Telefon: +49 228 / 4108 – 2355

    E-Mail: hinweisgeberstelle@bafin.de

    Zur Meldestelle

    Zur Website

    Bundeskartellamt
    Kaiser-Friedrich-Str. 16
    53113 Bonn
    Deutschland

    Telefon: +49 228 9499 386

    Zum Meldesystem

    Zur Website

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